Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Die unten angeführten allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem das Apart Val Bella mit ihren Gästen üblicherweise Beherbergungsverträge abschließen. Sondervereinbarungen sind zulässig, bedürfen jedoch zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Vertragspartner

(1) Als Vertragspartner des Beherbergers, kurz Apart Val Bella genannt, gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.

(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

3. Vertragsabschluss, Anzahlung

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Bestellers durch das Apart Val Bella, oder im Wege einer Online-Buchung zustande.

(2) Der Gast/Besteller hat bis zu dem in der Reservierungsbestätigung angeführten Zeitpunkt eine An-/Vorauszahlung in der angegebenen Höhe zu leisten. Bei Nichtleistung der An-/Vorauszahlung ist das Apart Val Bella berechtigt, gemäß Punkt 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

(3) Das Apart Val Bella kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

4. Beginn und Ende der Beherbergung

(1) Der Gast hat das Recht, die zugesagten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.

(2) Erscheint der Gast nicht bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages, ist das Apart Val Bella berechtigt, gemäß Punkt 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ausdrücklich mit dem Apart Val Bella ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

(3) Wird eine Unterkunft erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

(4) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tage der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen.

5. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornierung)

(1) Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag vom Gast ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Apart Val Bella schriftlich eingelangt sein.

(2) Ab 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ist im Falle einer Stornierung 100% des vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen.

(3) Dem Apart Val Bella obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§1107 ABGB).

(4) Das Apart Val Bella ist berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn dieser eine An-/Vorauszahlung vorsieht und der Gast diese An-/Vorauszahlung nicht fristgerecht leistet.

(5) Ein Rücktritt des Apart Val Bella vom Beherbergungsvertrag ist nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich.

6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

(1) Das Apart Val Bella kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, insbesondere weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

(2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7. Rechte des Gastes

(1) Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der zugesagten Räume und Einrichtungen des Apart Val Bella, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind und auf die übliche Bedienung.

(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen und bis 10.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages gemäß Absatz 1 zu nutzen.

8. Pflichten des Gastes

(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt, bzw. bei vorangegangener Anzahlung der noch ausstehende Restbetrag, ausschließlich in bar zu bezahlen.

(2) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Apart Val Bella einzuholen.

(3) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den das Apart Val Bella oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleiden, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt das Apart Val Bella in Anspruch zu nehmen.

(4) Die Hausordnung des Apart Val Bella ist einzuhalten.

(5) Der Gast verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten elektronischen und nicht elektronischen Geräte entsprechend den Einweisungen des Beherbergers unter möglichster Schonung zu benützen. (zB. keine Beleuchtung oder Inbetriebnahme von elektronischen Geräten während Abwesenheit, sachgemäße Bedienung der elektronischen Hauseingangstüre, etc.)

9. Rechte des Apart Val Bella

(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgeltes oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Apart Val Bella das Recht zu, zur Sicherung ihrer Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie ihrer Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzuhalten (§970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht).

(2) Das Apart Val Bella hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen (§1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers).

10. Pflichten des Apart Val Bella

(1) Das Apart Val Bella ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

(2) Sonderleistungen werden vom Apart Val Bella gesondert ausgezeichnet.

(3) Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise.

11. Haftung des Apart Val Bella

(1) Das Apart Val Bella haftet nur für die Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Apart Val Bella ein Verschulden trifft. Hinsichtlich Sachschäden wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, gegenüber Vertragspartnern die nicht als Verbraucher iSd § 1 KSchG anzusehen sind, auch für grob fahrlässig – ausgenommen krass grob fahrlässig – verursachte Schäden, ausgeschlossen. Haftung für eingebrachte Gegenstände: Für die von den Gästen eingebrachten Sachen haften das Apart Val Bella nur, wenn der Schaden durch das Apart Val Bella verschuldet oder durch fremde, in dem Haus aus und eingehende Personen verursacht worden ist, es sei denn, dass sich diese Personen den Eintritt mit Gewalt erzwingen.

(2) Für Wertgegenstände wird jede Haftung ausgeschlossen.

(3) Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung des Apart Val Bella ausgeschlossen.

(4) Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Apart Val Bella stehenden Person übernommen oder an einen von dieser zugewiesenen, hierfür bestimmten Platz gebracht werden. (Insbesondere §§ 970 ff ABGB)

12. Tierhaltung

(1) Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. Sollten Tiere mitgebracht werden, welche bei der Buchung/Reservierung nicht angegeben wurden, so behält sich der Beherberger vor, die Beherbergung abzulehnen.

13. Verlängerung der Beherbergung

(1) Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Apart Val Bella. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.

14. Beendigung der Beherbergung

(1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Apart Val Bella berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Apart Val Bella obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

(2) Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 10.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt, ist das Apart Val Bella berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

(3) Das Apart Val Bella ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
(a) von den Räumlichkeiten des Apart Val Bella einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges, gesetzwidriges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder dem Apart Val Bella das Zusammenwohnen verleidet,
(b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist nicht bezahlt.

(4) Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe des Punkt 14 Absatz 3 ist der Gast verpflichtet, dem Apart Val Bella den Schaden, der diesen durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu ersetzen. Das Apart Val Bella wird sich jedoch um eine anderweitige Vermietung der nicht mehr in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, bemühen.

(5) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Das Apart Val Bella ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass sie aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen. (§1447 ABGB)

15. Gerichtsstandvereinbarung und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus einem zwischen dem Apart Val Bella und dem Gast und/oder dem Besteller abgeschlossenen Beherbergungsvertrag gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Landeck als vereinbart.

(2) Der Beherbergungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

16. Datenverarbeitung

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